Die genannten Verkaufs- und Lieferbedingungen sind gültig. Sie gelten jedoch nicht, wenn etwas anderes im Angebot des Verkäufers oder der Auftragsbestätigung des Verkäufers vermerkt ist. Die eventuellen Einkaufsbedingungen des Käufers sind nicht gültig, es sei denn, sie werden schriftlich vom Verkäufer bestätigt/anerkannt.
Angebot
Wenn nicht anders auf dem Angebot vermerkt, ist das Angebot des Verkäufers 4 Wochen ab Angebotsdatum gültig. Die genannten Angebotspreise sind zzgl, MwSt., Steuern und Abgaben. Der Käufer verpflichtet sich, bis zur Lieferung Preisänderungen als Folge von belegten höheren Kosten für den Verkäufer zu akzeptieren, u.a. Änderungen der Materialpreise die verkaufte Leistung betreffend und Erhöhung der Lohnkosten.
Stornierung und Änderungen
Stornierung oder Änderung einer Bestellung ist nur nach einer schriftlichen Bestätigung des Verkäufers möglich. Bei der Stornierung einer Bestellung muss der Käufer eventuelle Mehrausgaben und Verluste des Verkäufers ersetzen, jedoch mindestens 15% des vereinbarten Kaufbetrages zzgl. MwSt. moms.
Lieferung – höhere Gewalt etc.
Falls keine Sondervereinbarung vorliegt, wird die Lieferung ab Fabrik gemäβ Incoterms 2010 vorgenommen.
Ein eventuell vereinbartes Lieferdatum ist ungefähr und ohne Gewähr bezüglich Verspätung wegen höherer Gewalt oder anderer Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers liegen, z.B. fehlende oder fehlerhafte Lieferungen der Zulieferer des Verkäufers, verspäteter Transport etc. Hieraus resultierende Verspätungen verschieben den Lieferzeitpunkt für den Verkäufer dementsprechend und stellen keine Nichterfüllung dar, es sei denn, der Verkäufer konnte den Einfluss der Umstände zum Zeitpunkt der Vereinbarung vorhersehen.
Falls eine Verspätung als Folge von anderen Umständen eintrifft, berechtigt diese einzig den Käufer, den Kauf aufzuheben und Entschädigung einzufordern, falls die Verspätung wesentlich ist. Wesentliche Verspätung liegt frühestens vor, wenn nach dem schriftlichen Lieferungs-Mahnbescheid des Käufers 14 Tage vergangen sind.
Falls die Lieferung nicht rechtzeitig vorgenommen werden kann oder eine Verspätung als wahrscheinlich angenommen werden kann, muss der Verkäufer unverzüglich den Käufer hiervon in Kenntnis setzen und nach Möglichkeit einen erwarteten Lieferzeitpunkt nennen.
Eigentumsvorbehalt
Das Eigentumsrecht für das Verkaufte bleibt bei dem Verkäufer, bis die komplette Kaufsumme mit Zinsen und Gebühren bezahlt ist. Der Verkäufer ist berechtigt, das Verkaufte zurückzunehmen, falls der Käufer nicht seinen Zahlungspflichten nachkommt.
Zahlung etc.
Zahlungsbedingungen sind 14 Tage netto Kasse, sofern keine andere Absprache getroffen worden ist. Bei Zahlung nach dem Zahlungsziel, das auf der Rechnung des Verkäufers angegeben ist, werden 2% Zinsen pro angefangenem Monat berechnet (Zinseszinsen).
Die berechneten Zinsen werden zur jeweils geltenden Hauptschuld hinzugefügt. Falls der Verkäufer es für erforderlich erachtet, kann der Verkäufer zur Absicherung eine Sicherheitsleistung verlangen in Form eines Abrufes der Bankgarantie von der Bank des Käufers in Höhe der vereinbarten Kaufsumme.
Reklamation
Falls der Käufer der Meinung ist, dass eine Verspätung oder Mängel an dem Verkauften vorliegen, muss dieser sofort und spätestens am Empfangstag schriftlich reklamieren. Falls später reklamiert wird, kann sich der Käufer nicht mehr auf Nichterfüllung berufen.
Mängel
Bei mangelhafter Lieferung ist der Verkäufer berechtigt, Abhilfe zu verschaffen oder neu zu liefern. Der Verkäufer kann keine eventuelle Ausgaben des Käufers für Abhilfe / Neulieferung übernehmen.
Entschädigung – Verspätung oder Mängel
Bei der Lieferung muss der Käufer sofort eine Untersuchung des Gekauften vornehmen, die den Anforderungen des anständigen Geschäftsbrauchs entspricht.
Falls der Käufer der Meinung ist, dass eine Verspätung oder Mängel an dem Verkauften vorliegen, muss dieser sofort reklamieren. Falls der Käufer nicht binnen eines Jahres nach Übergabe des Verkauften an ihn dem Verkäufer mitgeteilt hat, dass er sich auf einen Mangel berufen will, kann er diesen Anspruch später nicht geltend machen.
Falls das Verkaufte von einer Fabriksgarantie umfasst ist, ist
eine Voraussetzung für diese Garantie, dass die Service- und
Wartungsvorschriften des Produzenten eingehalten worden
sind.
Der Verkäufer kann nicht für Betriebsverlust, Gewinnausfall oder andere indirekte Verluste verantwortlich gemacht werden, die durch Nichterfüllung seitens des Verkäufers entstehen, unter anderem als Folge von Verspätung oder Mängeln an dem Verkauften.
Entschädigungsansprüche dem Verkäufer gegenüber als Folge von direkten Verlusten des Käufers können den Rechnungsbetrag zzgl. MwSt. für die betreffende Bestellung
nicht überschreiten.
Entschädigung – Produktenthaftung
Der Verkäufer kann nicht infolge von Produktenthaftung haftpflichtig gemacht werden, es sei denn, der Käufer belegt, dass die eingetroffenen Schäden auf eine vom Verkäufer
ausgewiesene grobe Fahrlässigkeit bei der Herstellung der Ware zurückzuführen sind.
Der Verkäufer kann nicht für Betriebsverlust, Gewinnausfall oder andere indirekte Verluste verantwortlich gemacht werden, die aus einem Defekt an der vom Verkäufer gelieferten Ware resultieren.
In den Umfang, in dem der Verkäufer einem Dritten Produktenthaftung auferlegt, ist der Käufer dazu verpflichtet, den Verkäufer im selben Umfang zu entschädigen wie die
Verantwortung des Verkäufers dem Käufer gegenüber in der vorliegenden Bestimmung begrenzt ist.
Montage- und Produktanleitungen
Der Käufer erhält zusammen mit der Lieferung des Verkauften die dazugehörige Montage- und/oder Bedienungsanleitung.
Das Reklamationsrecht des Käufers das Verkaufte betreffend entfällt in dem Umfang, wie der Käufer bei Montage, Bedienung oder Wartung etc. nicht entsprechend dieser
Anleitungen handelt.
Die Montage- und/oder Bedienungsanleitung wird als zusammen mit dem Gekauften empfangen betrachtet, falls der Käufer nicht spätestens 3 Werktage nach Empfang des
Verkauften den mangelhaften Empfang reklamiert hat.
Technische Dokumente, Werkzeuge etc.
Falls zur Herstellung der vom Käufer bestellten Leistung oder Gegenstand Zeichnungen, Spezialwerkzeuge oder ähnliches hergestellt oder angeschafft werden müssen, gehören solche Gegenstände, unabhängig von der Mithilfe oder Zahlung
seitens des Käufers, ausschließlich dem Verkäufer.
Für Druckfehler in Katalogen, technischen Beschreibungen etc. wird keine Haftung übernommen. Die Auftragsbestätigung gilt im Falle einer Abweichung des Katalogmaterials von der Auftragsbestätigung.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Streitigkeiten zwischen Verkäufer und Käufer werden vor Gericht in dem Gerichtsbezirk entschieden, wo der Verkäufer wohnhaft ist oder in dem Gerichtsstand, den der Verkäufer festlegt. Es wird die dänische Rechtssprechung angewandt.